Schorenzeitung 02/2025
- Carla Schelb
- 22. Aug. 2024
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 19. Juni

Liebe Schoren Bewohnerinnen und Bewohner
Jahr der Genossenschaften
Die Vereinten Nationen (UNO) haben das Jahr 2025 zum internationalen Jahr der Genossenschaften erklärt.
Das Motto: «Genossenschaften schaffen eine bessere Welt»
In der Schweiz handelt es sich bei über 45 Prozent der Genossenschaften um Wohnbaugenossenschaften. Wie der Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger in seiner Medienmitteilung darlegt, sind es die Wohnbaugenossenschaften, welche nachhaltige Lösungen für die Probleme im Wohnungsmarkt bieten:
- bezahlbarer Wohnraum - soziale Durchmischung - lebendige Quartiere - Teilhabe - der Spekulation entzogenes Land
Diese zentralen Stichworte zeigen: Wohnbaugenossenschaften sind essenziell und «schaffen eine bessere Welt».
Wir, die Genossenschafter*innen der EBG, sind voll dabei und setzen uns für diese Werte ein. Darauf dürfen wir stolz sein.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen einen motivierten, lebensfrohen Start in den Sommer.
Erich Stricker Präsident |

Buchhalter
An der GV 2025 durften wir Sie über die geplante Einführung der Kostenmiete informieren. Die EBG ist gemäss Art. 3, Abs. 3 der Statuten, der Kostenmiete unterstellt.
Ziele vom neuen Modell der Kostenmiete: · Faire Mieten untereinander, gleiche Miete für vergleichbaren Wohnraum · Transparente Mietzinsgestaltung sowie nachvollziehbare Mietzinsen · Attraktive Mietzinsen im Vergleich mit dem Immobilienmarkt
Eine Arbeitsgruppe hat für jedes Mietobjekt eine Bewertung vorgenommen. Dabei stellten sich die EFH im Baulos 1 als grösste Herausforderung dar. Um dies zu verdeutlichen, zeigen wir nachfolgend die Punkteverteilung bei den Einfamilienhäusern auf:
![]() Die Flächen werden nach der Qualität beurteilt und entsprechend gewichtet. Weitere individuelle Qualitäts-Faktoren wie Lage, Umgebung, Grundriss, Zugang, etc. wurden mittels individueller Punkte beurteilt.
Das Alter von Küche und Bad wurde durch eine Reduktion berücksichtigt. Für die kostenintensiven Dachausbauten wird ein Zuschlag erhoben.
Aus dem Total der Punkte für das Objekt wird dann der individuelle Mietzins ermittelt.
So können die oben erwähnten Ziele umgesetzt und für die Zukunft sichergestellt werden. |
Ablauf und rechtliche Situation der Umstellung der Kostenmiete
Es ist mir ein Anliegen über den Ablauf und die rechtliche Situation der Umstellung zu informieren. Wie angekündigt, werden die neuen Mietzinsen nach dem neuen Modell der Kostenmiete erst im Juni 2026 umgesetzt. Bis dahin sind folgende Schritte geplant oder bereits erfolgt:
1. Die Mitteilung der Mietzinsanpassung auf Juni 2026 (mehr als 1 Jahr im Voraus) hat keinerlei rechtsverbindliche Wirkung. Es ist lediglich eine Information unsererseits, um den von einer Erhöhung betroffenen Mieter*innen eine Vorlaufzeit zu geben und allfällige Fragen zum Berechnungsmodell zu klären. Dies im Sinne der Transparenz. 2. Die neuen Verträge werden im Oktober 2025 allen Mieter*innen zugestellt und sind ein Angebot, das Mietverhältnis mit neuem Mietzins anzunehmen. Viele haben bei «neuen Verträgen» ein schlechtes Gefühl, weil es immer wieder vorkommt, dass eine Verwaltung ein Mietverhältnis kündigt und den Mietern gleichzeitig einen neuen Vertrag mit höherem Mietzins anbietet, um die Mietzinserhöhung durchzusetzen. Dies ist bei uns nicht der Fall. Es geht u.a. um die Aktualisierung der Reglemente, Anpassung der Kündigungsfristen sowie der Mieterdaten (wir haben einige ältere Verträge bei denen nur der Ehemann als Mieter erfasst ist oder andere Kündigungsfristen gelten). 3. Wird das Angebot vom neuen Mietervertrag nicht unterzeichnet, so sind wir veranlasst, die Mietzinsanpassung mittels «Einseitiger Vertragsänderung» auf dem amtlichen Formular mit Eingeschriebenem Brief anzukündigen. Dies erfolgt unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist und erst dagegen kann das Rechtsmittel ergriffen werden. In einem solchen Fall müssten die Mieter*innen ein Schlichtungsbegehren stellen.
Unser Ziel ist es, in allen Mietverhältnissen gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden und offene Fragen transparent zu klären. Bereits beim ersten Informationsanlass konnten einige Punkte angesprochen werden. Ein zweiter Informationsabend findet am Freitag, 23. Mai 2025 statt. Anmeldungen sind noch möglich unter https://www.ebg-stgallen.ch/info-kostenmiete.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn noch Fragen sind.
Roger Jud Eggenberger Buchhalter |
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