Bauliche Veränderungen & Sanierungswünsche der Mieter
- Carla Schelb
- 2. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Bauliche Veränderungen
an der Mietsache (auch im Garten):sind gemäss Mietvertrag bewilligungspflichtig.
Sanierungswünsche der Mieter: sind immer bis Ende September schriftlich mit dem Online-Formular einzugeben.

Comments